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Beitragsordnung
(gemäß § 5 der Satzung)
- Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt. Die Festlegung verlängert sich automatisch, wenn kein Beschluss über eine Veränderung in der jährlichen Mitgliederversammlung gefasst wurde. Der Jahresbeitrag für korporative Mitglieder wird jeweils in Absprache mit dem Vorstand vereinbart; er darf nicht unter dem Jahresbeitrag natürlicher Personen liegen und kann jährlich neu vereinbart werden. Für Mitglieder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, für Senioren und für Arbeitslose gilt ein niedrigerer Beitragssatz.
- Der Beitrag ist bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Konto des Halleschen Kunstvereins e.V. zu überweisen (bzw. Einzug per Lastschrift) oder in der Geschäftsstelle bar zu entrichten. Nach Eingang des Beitrages wird dem Mitglied die Jahresmitgliedskarte übergeben, die zugleich als Stimmkarte bei der Jahresmitgliederversammlung gilt.
- Über soziale Härtefälle entscheidet der Vorstand. Er kann auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum die Zahlung eines niedrigeren Beitragssatzes genehmigen.
- Ab dem 01.01.2015 gilt (bis von der Mitgliederversammlung anders beschlossen, siehe unter 1.) ein Jahresbeitrag von 45,00 €, für Mitglieder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr von 30,00 €.
- Ab dem 01.01.2015 gilt (bis von der Mitgliederversammlung anders beschlossen, siehe unter 1.) für Arbeitslose und Senioren ein Beitragssatz von 30,00 €.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6. 12. 2014, gültig ab 1. 1. 2015